Verkehrssicherheit in der Dorfmitte Hanstedt

Key TakeAways aus Veranstaltung:

Verkehrssicherheit in der Dorfmitte Hanstedt!
Talkrunde mit Susanne Novotny (Bürgerservice Verkehr LK Harburg), Sebastian Schaper (Samtgemeindebürgermeisterkandidat), Florian Schönwälder (UNS Hanstedt) und Gerhard Schierhorn am 12. Mai 2026 im Küsterhaus Hanstedt.

Die Verwaltungsvorschriften zur neuen StVO vom Dez 2025 haben in Fragen der innerörtlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität einen Paradigmenwechsel ausgelöst.

Die Leichtigkeit des Verkehrs ist für alle Verkehrsarten (also explizit auch für Fußgänger und Fahrräder) zu sichern. Der fließende motorisierte Verkehr ist nicht mehr priorisiert.

Tempo 30 und Fußgängerüberwege

  • Zwar gilt noch immer auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, allerdings sind die Vorgaben für die Einrichtung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h deutlich erweitert worden.
  • Fußgänger- und Radfahrerverkehre sollen dort gebündelt werden, wo Querungsbedarf besteht.
  • Für 30 km/h-Strecken sind künftig Fußgängerüberwege, Kindergarten, Kindertagesstätten, Spielplätze, hochfrequentierten Schulwege, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäuser zu berücksichtigen.
  • Schulwege sind gemeinsam mit Schulen, Schulbehörde und Verkehrsbehörde zu bestimmen. Dort kann dann Tempo 30 eingerichtet werden.
  • Tempo 30 flankierend auch dort, wo im Bereich von Fußgängerüberwegen Sichtweiten unter 300m für den ankommenden KFz-Verkehr bestehen.
  • Liegt zwischen 2 Tempo 30 Bereichen ein kurzer Streckenabschnitt < 500m kann zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden Tempo 30 Abschnitten in Frage kommen.
  • Die neuen Verwaltungsvorschriften zur StVO machen eine Überarbeitung bestehender Verkehrskonzepte in Hanstedt erforderlich. Der Landkreis und die Schulträger sind sinnvollerweise einzubeziehen.
  • Für Hanstedt bestehen vermutlich gute Chancen, die Winsener Straße von der Auebrücke bis zum Bultmoor, die Buchholzer Strasse, die Strasse Bei der Kirche und die Rathausstraße bis Lindenallee mit streckenbezogenen Tempo 30 Einrichtungen festzusetzen.
  • Der Kreuzungsbereich vor Hotel Sellhorn (Querung Winsener Straße) und die „Einflugschneisen“ aus Ollsen und Nindorf (hier fehlt noch das Tempo 70 Schild vor der Kirschenallee) sind ebenfalls zu diskutieren.

 

Ruhender Verkehr
Es konnte auf der Veranstaltung nicht abschließend geklärt werden, ob die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises oder das Ordnungsamt der Samtgemeinde Hanstedt für den ruhenden Verkehr zuständig ist (hier besonders Einhaltung/Verstöße Parkgebote/Parkverbote) Herr Schierhorn wird die Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr über die Samtgemeindeverwaltung klären.

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