Wie wird am 12.09.2021 gewählt?


Das Wahlverfahren einfach erklärt

Wie wird in Niedersachsen bei der Kommunalwahl  gewählt?

  • Wahlbenachrichtigung
    Etwa Anfang August 2021 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung, aus der Sie entnahmen können, wo und wann Sie wählen können.  Sollte diese Wahlbenachrichtigung bis zum 20. August nicht bei Ihnen eingetroffen sein, fragen Sie bitte im Rathaus nach.
  • Briefwahl
    Wenn Sie am Wahlsonntag nicht persönlich  im Wahllokal Ihre Stimmen abgegen können, steht Ihnen die Briefwahl alternativ zur Verfügung. Sie können sich die Wahlunterlagen per Post nach Hause zuschicken lassen und den Wahlbrief dann auch per Post ins Rathaus senden oder sie kommen schon vor dem Wahlsonntag persönlich ins Rathaus und wählen dort.
  • Die Stimmzettel
    Sie erhalten 3 Stimmzettel (Gemeinde, Samtgemeinde und Kreistag) und die werden immer größer, damit sie auch für Menschen mit schlechteren Sehfähigkeiten noch gut lesbar sind.

    Sie können auf jedem Stimmzettel bis zu 3 Stimmen (Kreuze) vergeben. Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschlagslisten der Parteien und Wählergemeinschaften aufgelistet. Die UNS-Liste mit den UNS-Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie weiter rechts auf dem Stimmzettel.

  • Jede Wählerin/jeder Wähler hat  3 Stimmen je Ratsgremium
    Sie können Ihre 3 Stimmen je Stimmzettel frei verteilen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
    LISTENWAHL -  Sie haben keine „Lieblingskandidaten“ oder kennen die Kandidaten/innen nicht, deshalb geben Sie alle 3 Stimmen einer Partei oder Wählergemeinschaft (wir freuen UNS, wenn Sie UNS ihre 3 Stimmen geben).
    PERSONENWAHL -  Sie möchten einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten in den Rat wählen, deshalb geben Sie dieser Person/diesen Personen eine oder mehrere Stimmen (insgesamt max. 3).           
    KUMULIEREN  - Sie geben alle 3 Stimmen einer Liste oder einem Kandidaten/in Ihres Vertrauens.
    PANASCHIEREN - Sie verteilen die 3 Stimmen parteienübergreifend oder an verschiedene Kandidaten (ggf. auch aus verschiedenen Parteien bzw. Wählergemeinschaften).

Grundsätzlich gilt:  Alle für die UNS (gilt natürlich auch für andere Parteien) abgegebenen Stimmen - egal ob für die Gesamtliste oder für einzelne Kandidaten auf der Liste - werden zusammengezählt und ergeben den Stimmenanteil und die Anzahl der Sitze der UNS im neuen Rat bei der jeweiligen Wahl.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags; in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderates),
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!


Was wird gewählt?

Der Gemeinderat

In allen 6  Gemeinden der Samtgemeinde Hanstedt wird ein Gemeinderat gewählt. Die UNS tritt nur in der Gemeinde Hanstedt an, weil in den anderen 5 Gemeinden bereits Bürgerlisten oder Wählergemeinschaften bestehen, denen wir keine Konkurrenz machen wollen. Der Gemeinderat Hanstedt hat entsprechend der Einwohnerzahl von > 5500 Einwohnern jetzt 17 Ratsmitglieder.
Gemeinden werden durch den Bürgermeister und einen Gemeindedirektor geführt. In einigen Gemeinden werden beide Ämter in Personalunion von einer Person wahrgenommen.

 

Aufgaben der Gemeinde

Die Aufgaben der Gemeinde sind nicht abschließend festgelegt. Man spricht daher auch von der "Allzuständigkeit" der Gemeinden. Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind:

  • Aufstellung der Bebauungspläne (auf der Grundlage von Flächennutzungsplänen)
  • Bau und Unterhaltung der Gemeindestrassen, Fußwege und Straßenbeleuchtungen
  • Förderung von Wirtschaft und Gewerbe, Tourismus, Kultur, Jugend und Senioren

Die Gemeinden dürfen zur Finanzierung ihrer Aufgaben Steuern erheben. Über Umlagen wird allerdings ein großer Teil dieser Steuereinnahmen an die Samtgemeinde, den Landkreis und das Land Niedersachsen weitergegeben. Folgende Steuern legt die Gemeinde fest:

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer

Zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinden gehört die Förderung der Jugendarbeit sowie die Unterstützung von Vereinen, Verbänden etc. - soweit dies finanziell möglich ist.


Der Samtgemeinderat Hanstedt

Die Samtgemeinde Hanstedt besteht aus den 6 Gliedgemeinden Asendorf, Brackel, Marxen, Hanstedt, Egestorf und Undeloh/Wesel und hat etwa 15.000 Einwohner. Ein hauptamtlicher Bürgermeister steht an der Spitze der Samtgemeinde . Er wurde von den Bürgern für 8 Jahre gewählt. Als Chef des Rathauses leitet er die Verwaltung fachlich und disziplinarisch. Im Samtgemeinderat ist er mit einer (der 31.) Stimme vertreten. In Hanstedt ist Olaf Muus bereits in seiner zweiten Amtsperiode. Er steht 2021 nicht zur Wahl.

 

Aufgaben der Samtgemeinde

Die Aufgaben der Samtgemeinde sind in der niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVfG) genau festgelegt. Die Samtgemeinde ist zuständig für:

  • Trinkwasserversorgung (delegiert an Wasserbeschaffungsverband und kleine Genossenschaften)
  • Abwasserbeseitigung (weitestgehend delegiert an Landkreis)
  • Grundschulen, Mensen und Sporthallen
  • öffentlicher Personennahverkehr, AST
  • Waldbad Hanstedt
  • Kindergärten und Kinderkrippen, Nachmittagsbetreuung
  • Brandschutz und Feuerwehren
  • Friedhöfe
  • Flächennutzungspläne (regeln die grundsätzlichen Flächennutzungen)
  • Gemeindeverbindungsstrassen (gibt es nur 3)
  • Bauhofleistungen (tlw. auch in Gemeinden vorhanden)

Als freiwillige Leistung in der Samtgemeinde Hanstedt wird die Musikschule Hanstedt bezuschusst. Teilbereiche der Jugendförderung und des Tourismus haben die Gemeinden auf die Samtgemeinde übertragen. Die Samtgemeinde hat keine eigenen Steuereinnahmen, sondern finanziert sich ausschließlich über Zuwendungen der Gemeinden, Landeszuweisungen, Gebühren und privatrechtliche Entgelte.

 

Im Rathaus werden zusätzlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (also von Bund und Land) wahrgenommen. Dazu zählen z.B. das Einwohnermeldeamt und das Standesamt. Diese Aufgabenbereiche führt der Samtgemeindebürgermeister weitgehend allein; der Samtgemeinderat hat hier nur eng begrenzte Mitwirkungsmöglichkeiten.


Der Kreistag im Landkreis Harburg

Der Kreistag mit seinen 63 Kreistagsmitgliedern vertritt ca. 260.000 Bewohner des Landkreises Harburg. Die Kreisverwaltung mit rund 1000 Mitarbeiter/Innen sitzt in Winsen/Luhe. Aufgrund der Größe des Landkreises wird die Kreistagswahl in 10 Wahlbereiche aufgeteilt. Die Samtgemeinde Hanstedt gehört zum Wahlbereich 3 (Hanstedt/Salzhausen). Die UNS tritt auf Landkreisebene nicht als Wählergemeinschaft an, einige unserer UNS-Kandidaten kandidieren aber für die "Freien Wähler" im Landkreis Harburg. Spitzenkandidat 2021 im Wahlbereich 3 (Hanstedt/Salzhausen) ist Gerhard Schierhorn, der auch für die UNS im Samtgemeinderat Hanstedt kandidert.

Aufgaben des Kreises

Der Landkreis sichert wichtige Infrastrukturen vor Ort.  Krankenhäuser, Sparkassen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, Volkshochschule, Abfallentsorgung, Kreisstraßen, Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung sind hier zu nennen.

Der Landkreis stellt ein regionales Raumordnungsprogramm auf und gibt damit den Samtgemeinden und Gemeinden die Vorgaben für die Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.
Der Landkreis ist Untere Verkehrsbehörde, Naturschutzbehörde und Wasserbehörde, ausserden Baugenehmigungsbehörde für viele kleinere Gemeinden und Städte im Landkreis.

Die Landkreise erbringen darüber hinaus wichtige Sozialleistungen für ihre Bürger wie z. B. über die Jobcenter für SGB II-Empfänger sowie Wohnkosten, Leistungen der Sozialämter im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zur Pflege sowie Leistungen für Asylbewerber, Leistungen für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie Wohngeld. Sie sind damit die Hauptträger kommunaler Sozialleistungen.